Kosten für ein Facelifting:
Generell lassen sich die Kosten für ein Facelifting nur selten pauschalisieren, da immer wieder andere Aspekte mit einem solchen Eingriff verbunden sind. Bevor man sich jedoch letztendlich für eine derartige Operation entscheidet, sollten in erster Linie die grundlegendsten Faktoren festgehalten werden. Wissenswert ist überdies, dass die Krankenkassen nur in den seltensten Fällen eine (vollständige) Kostenübernahme gewähren, was jedoch letztendlich für den einzelnen Patienten keineswegs auch bedeuten muss, dass aufgrund dessen die gewünschte Gesichtsstraffung nicht auch durchgeführt werden kann. Immer wieder werden seitens der Schönheitskliniken interessante Finanzierungsmöglichkeiten angeboten, so dass auch der kleine Mann von der Straße die Chance auf eine optische Verschönerung nutzen kann. Welche Leistungen sind allerdings im Einzelnen enthalten?
In Rechnung gestellt werden letztendlich die Kosten für:
- Die Beratungsgespräche zwischen Arzt und Patient.
- Anästhesie, welche vor einer OP jeweils durchgeführt wird.
- Die Operation selbst (Aufwand, Medikation, Personalkosten etc.).
- Aufwendungen seitens der Klinik, um eine optimale Vor- und Nachbehandlung zu gewährleisten.
Eine festgelegte Kostentabelle existiert zwar nicht, sondern die behandelnden Ärzte sprechen das jeweilige Honorar zuvor mit ihren Patienten ab. Als Richtwert könnte allerdings die folgende Faustregel gelten:
Ein etwa dreistündiger Eingriff beinhaltet einerseits eine Gesichtshautstraffung, welche zumeist über mehrere Hautschichten erfolgt. Und zwar im Bereich der Augenpartie (Unter- und Oberlid), in der Halsregion sowie an den Wangen. Auf Wunsch kann überdies auch eine spezifische Fettabsaugung (ebenfalls in den zuvor genannten Gesichtsbereichen) durchgeführt werden, so dass im Endeffekt mit einer Summe zwischen 5.000 € und 8000 € zu rechnen ist.
Freilich können die Kosten auch - je nach Klinikum, bzw. je nach Art der Behandlung - variieren. Des Weiteren ist eine exakte Kostenbestimmung ausschließlich nach einer eingehenden, vorangegangenen Beratung durch den entsprechenden Arzt möglich, weil in diesem Zusammenhang selbstverständlich die individuellen Wünsche der Patienten berücksichtigt werden.
